Achtung,
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Dipl.-Ing. Wilfried Borchers als Abwickler der Amtsgeschäfte des verstorbenen Dipl.-Ing. Michael Hardwig.
Weitreichende Haftung von Bauherr und Bauunternehmen
Der Bauunternehmer ist eigenständig für die Beachtung des öffentlichen Baurechts und insbesondere des zwingend einzuhaltenden Grenzabstandes verantwortlich.
OLG Hamm vom 07.04.2014 - 17 U 165/13
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Wird ein Gebäude zu nah an die Grenze gebaut, kann die Bauaufsichtsbehörde den Abriss verfügen.
VG Minden vom 09.07.2014 - 1 K 1597/11
Näheres siehe unter Leistungen, Ingenieurvermessungen, Bauwerksabsteckung
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Vermessung bedeutet Liegenschaftsvermessung
1. Der in notariellen Kaufverträgen verwendete Begriff "Vermessung" umfasst nicht die Flurstücksbildung gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 VermGeoG LSA.
2. Der Erwerber einer zu bildenden Teilfläche eines zu zerlegenden Flurstücks ist nicht ohne weiteres antragsberechtigt.
Beschluss des OVG Magdeburg vom 13.10.2015 - 2 L 186/13