Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsbüro Michael Hardwig

Inhaber: Erbengemeinschaft Hardwig


Halberstädter Str. 14
06112 Halle

Tel.: 0345/ 20 22 328
Fax: 0345/ 20 22 330

E-Mail:
Vermessung-Hardwig@t-online.de

Die Zufriedenheit des Kunden ist unser Ziel.

Die Empfehlungen des zufriedenen Kunden
sind Ansporn und Belohnung."

 

  • optimale individuelle Beratung und ausführliche Information des Kunden
  • größtmögliche Termintreue bei der Auftragsbearbeitung
  • Zuverlässigkeit bei der Ausführung der Aufträge

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen !!

Achtung,

ab 01. Juli 2018 sind wir nur noch unter der Rufnummer 0345 / 20 22 328 zu erreichen.

 

Dipl.-Ing. Wilfried Borchers als Abwickler der Amtsgeschäfte des verstorbenen Dipl.-Ing. Michael Hardwig.

 

 

Weitreichende Haftung von Bauherr und Bauunternehmen

Der Bauunternehmer ist eigenständig für die Beachtung des öffentlichen Baurechts und insbesondere des zwingend einzuhaltenden Grenzabstandes verantwortlich.

OLG Hamm vom 07.04.2014 - 17 U 165/13

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Wird ein Gebäude zu nah an die Grenze gebaut, kann die Bauaufsichtsbehörde den Abriss verfügen.

VG Minden vom 09.07.2014 - 1 K 1597/11

Näheres siehe unter Leistungen, Ingenieurvermessungen, Bauwerksabsteckung

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Vermessung bedeutet Liegenschaftsvermessung

1. Der in notariellen Kaufverträgen verwendete Begriff "Vermessung" umfasst nicht die Flurstücksbildung gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 VermGeoG LSA.

2. Der Erwerber einer zu bildenden Teilfläche eines zu zerlegenden Flurstücks ist nicht ohne weiteres antragsberechtigt.

Beschluss des OVG Magdeburg vom 13.10.2015 - 2 L 186/13