Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesen. Sie sind beliehene Freiberufler und verstehen sich als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück. Das Besondere: Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen, so dass die ÖbVI Behörden in funktionalem Sinne sind.
Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt, Beurkundungen von Tatbeständen an Grund und Boden vorzunehmen sowie amtliche Bescheinigungen auszustellen.
Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen der Länder definiert.
Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höherem Dienst, bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erworben wurden.