Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Grundsätzliches über die Ingenieurvermessung (privatrechtliche Vermessung)

Die Errichtung baulicher Anlagen wird in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) gesetzlich geregelt. Die zunächst bestehende generelle Genehmigungspflicht wurde in der letzten Änderung vom 20.12.2005 (3. Investitionserleichterungsgesetz) noch weiter gelockert.

Diese Verfahrensvereinfachungen und Erleichterungen setzen keinesfalls materiell -rechtliche Anforderungen außer Kraft, sondern übertragen lediglich die Verantwortung zur Einhaltung aller Vorschriften von der Genehmigungsbehörde auf den Bauherrn. Einen Teil dieser Verantwortung kann der Bauherr auf externe Fachleute, wie Architekten, Statiker und Vermessungsbüros übertragen.