Sofern vermessungstechnische Leistungen nicht zwingend als Liegenschaftsvermessungen nach der VermKostVO LSA oder nach der üblichen Vergütung gemäß BGB zu vergüten sind, ist das Honorar frei zu vereinbaren.
Wir beraten Sie gern über die erforderlichen bzw. sinnvollen Leistungen und ermitteln die voraussichtlichen Kosten. Bitte nehmen Sie mit uns im Bedarfsfall Kontakt auf.< GIS-Anwendungen |
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