Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 VERMESSUNG  und  VERMESSUNG 

SIND NICHT DAS SELBE - erfahren Sie die Unterschiede

 

Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen dienen der Feststellung und Kennzeichnung (Abmarkung) bestehender Flurstücksgrenzen, der Bildung neuer Flurstücke und der amtlichen Einmessung von Gebäuden. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf ich diese Vermessungen in ganz Sachsen-Anhalt ausführen. Aus wirtschaftlichen Erwägungen liegt der räumliche Schwerpunkt unseres Büros im Burgenlandkreis, der kreisfreien Stadt Halle und dem neuen Saalekreis mit der Kreisstadt Merseburg.

 

Ingenieurvermessung
Unter den Aufgabenbereich der Ingenieurvermessung fallen privatrechtliche vermessungs-
technischen Aufgaben, wie z.B. Lage- und Höhenpläne, Bauwerksabsteckungen und Bestandsdokumentationen.

 

Bodenordnung
Mit Hilfe der Flurneuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz wird in ländlichen Bereichen die Neuordnung von Landwirtschaftsflächen oder Zusammenführung von Gebäudeeigentum mit Grund und Boden geregelt. Im städtischen Bereich bietet das Baugesetzbuch mit den Instrumenten der Umlegung oder der vereinfachten Umlegung die rechtlichen Rahmenbedingungen.