Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Flurstückszerlegung (Grundstücksteilung)

Bei einer Flurstückszerlegung werden neben der unter 2. beschriebenen Grenzfeststellung für bestehende Grenzen neue Grenzen und Grenzpunkte gebildet. Zerlegungen sind erforderlich, wenn ein Flurstück in zwei oder mehrere Teilflächen aufgeteilt werden soll. Dies ist z.B. bei Erbauseinandersetzungen oder der Realisierung von notariellen Kaufverträgen über Teilflächen eines Flurstückes Voraussetzung für die Eigentumsübertragung.

Nach Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster kann der beurkundende Notar anhand der Fortführungsunterlagen des Liegenschaftskatasters (bestehend aus Flurstücks- und Eigentumsnachweis und Karte) die Eigentumsumschreibung im Grundbuch betreiben. Siehe auch unter Grenzfeststellung.
Als Sonderfall einer Zerlegung ist die Sonderung zu nennen, die in klar umrissenen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen kann. Hier werden Flurstücke ohne vorherige örtliche Vermessung gebildet. Ein Anwendungsbereich für diese Art der Flurstücksbildung liegt in großen Neubaugebieten vor.