Beim Grenzfeststellungsverfahren wird anhand der Vermessungszahlen des Katasternachweises die Lage bestehender Grenzen und Grenzpunkte ermittelt, nicht sichtbare Grenzmarkierungen aufgedeckt oder fehlende durch neue Abmarkungen ersetzt. In einem sogenannten Grenztermin wird das Vermessungsergebnis den beteiligten Grundstückseigentümern (Antragsteller und Nachbarn) erläutert und die Verwaltungsakte Grenzfeststellung und Abmarkung gesetzt. Die ausführende Vermessungsstelle tritt hierbei als Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts auf. Dadurch ist gewährleistet, dass das erzielte Vermessungsergebnis unparteiisch und unabhängig vom Antragsverhältnis erzielt wird. Für die Vermessung bestehender Grenzen kann es verschiedene Gründe geben, z.B. die Errichtung eines Gebäudes oder von Grenzeinrichtungen (Mauern, Zäune) in Grenznähe oder Streit mit den Nachbarn über den Grenzverlauf.
Die erzeugten Vermessungsschriften werden nach Bestandskraft der Verwaltungsakte (Rechtsbehelfsfrist 1 Monat) durch das LVermGeo nach Prüfung in das Liegenschaftskataster übernommen. Von der erfolgten Übernahme in das Liegenschaftskataster werden die beteiligten Grundstückseigentümer durch Übersendung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte in Kenntnis gesetzt.< Grundlagen der Liegenschaftsvermessung | Flurstückszerlegung (Grundstücksteilung) > |
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