Auch nach der Umstellung auf ALKIS stellt das LVermGeo den Geodatendienst Liegenschaftskataster online bereit. Über das Internet können aus dem GeoBasisInformationssystem Auszüge (vormals Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) abgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Rechtsgrundlage ist § 21 VermGeoG LSA.
Im Interesse meiner Kunden habe ich mich dazu bereit erklärt, dieses Verfahren zu nutzen. Druckausfertigungen werden auf herkömmlichem Papier gefertigt und können weiterhin bei mir bezogen werden.
Bitte nehmen Sie mit uns im Bedarfsfall Kontakt auf.
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der/die Antragsteller/-in ein berechtigtes Interesse an der Ausfertigung der amtlichen Auszüge nachweisen und sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann. Auf der Basis der online an das LVermGeo übermittelten Daten des/der Antragstellers/Antragstellerin wird das berechtigte Interesse durch das Landesamt geprüft und die Auszüge zum Ausdruck freigegeben. Die Leistungsbescheide werden dem/der Antragsteller/-in vom LVermGeo im Nachgang übermittelt.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Anträge auf Auszüge gemäß § 13 VermGeoG LSA, die eine Gewährleistungsfunktion erfordern (z.B. als Abschreibungsunterlage nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Grundbuchordnung oder für Baulasteintragungen usw.) sind jedoch ausschließlich nur beim zuständigen LVermGeo erhältlich.
< Vermessungskosten für Liegenschaftsvermessungen |
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